Die Logbücher, die es auf den Seiten der jeweiligen Landesärztekammer herunterzuladen gibt (für Brandenburg hier), haben für Allgmeinmediziner eine besondere Bedeutung. Es gilt hier den vorgeschriebenen Katalog an Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, sowie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nachzuweisen.

Auf einige wichtige Fakten möchte ich dabei besonders hinweisen:

  • Denkt rechtzeitig daran, Euch von Euren Weiterbildern die einzelnen Punkte gegenzeichnen zu lassen. Im Nachhinein können sich Schwierigkeiten ergeben, an die man vorher nicht denkt. Z.B. wird es sehr schwierig, wenn ein früherer Chef sich in den Ruhestand verabschiedet.
  • Die einzelnen Punkte der Logbücher müssen normalerweise nicht unbedingt in Logbuchform nachgewiesen sein. Besonders für Kollegen, die das Fachgebiet wechseln kann es unter Umständen schwierig sein, im Nachhinein die Logbucheintragungen von früheren Chefs zu erhalten. Klärt frühzeitig mit der Ärztekammer, ob alternativ Angaben aus den Arbeitszeugnissen akzeptiert werden. Und laßt Euch entsprchend immer möglichst ausführliche Zeugnisse ausstellen, in denen am besten auch Zahlenangaben für Reanimationen, EKG-Auswertungen, Sonographien etc angegeben sein sollten.
  • Jedes Bundesland hat eigene Logbücher mit unterschiedlichen Anforderungen! Für angemeldete BranJA-Mitglieder habe ich mir die Mühe gemacht, das Brandenburger mit dem Berliner Logbuch zu vergleichen. Ihr findet diesen Vergleich direkt hier im Anschluss, sobald ihr Euch mit Eurem Passwort anmeldet habt.