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Die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin ist in allen Bundesländern in Deutschland eigenständig geregelt. Die Weiterbildungsordnungen der verschiedenen Bundesländer und die Änderungssatzungen werden amtlich durch die jeweiligen Ärztekammern veröffentlicht. Die Ärztekammern stellen zur einfacheren Handhabung freundlicherweise jeweils eine Fassung zum Download bereit, in die alle Änderungen eingepflegt sind.

Für Brandenburg ist diese hier auf den Seiten der Brandenburger Ärztekammer zu finden.

Die Anforderungen gliedern sich in zwei Anteile

  1. man muss festgelegte Stationen der Ausbildung durchlaufen und
  2. man muss einen Katalog an Weiterbildungsinhalten erledigt haben.

Zu 1. legt die Weiterbildungsordnung in Brandenburg fest 1, das sie mindestens 60 Monate (= 5 Jahre) umfassen muss, die sich unterteilen in:

  • 36 Monate stationäre Basisweiterbildung in der Inneren Medizin, von denen aber
    • 18 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) angerechnet werden. Diese sind nicht in kleinere 3 Monats-Abschnitte teilbar. 3 Monte davon können auch im Öffentlichen Gesundheitswesen angerechnet werden.
      Was UVP ist, entscheidet letztlich der Prüfungsausschuss der Kammer, so dass es empfehlenswert ist, sich im vor Antritt einer Stelle bei der Kammer bestätigen zu lassen, das die Stelle angerechnet werden kann. (Generell kann man aber sagen: Alle Fächer in denen man direkten Patientenkontakt hat. Z.B. auch Anästhesie, auch wenn man dort nicht auf einer Station arbeitet).
    • 6 Monate Chirurgie stationär oder ambulant (in zwei 3 Monatsabschnitte teilbar)
    • 18 Monate in der ambulanten, hausärztlichen Versorgung
    • zusätzlich 80 Stunden-Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung → Dieser muss im Moment normalerweise vom ÄiW selber finanziert werden, wenn er nicht als Weiterbildung vom Arbeitgeber übernommen wird. 2

WAS SICH JEDER KLAR MACHEN SOLLTE:

  • Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um zur Facharztprüfung zugelassen zu werden.
  • Man kann die Weiterbildungsabschnitte in jedem Bundesland absolvieren, durch IPAM (→siehe gesonderten Artikel unter Wissenswertes) gefördert wird aber immer nur das, was im jeweiligen Bundesland zur Pflichtausbildung zählt. (Bsp. in Berlin wird 1/2 Jahr Orthopädie verlangt und somit IPAM-gefördert, in Brandenburg ist es dagegen kein Pflichtteil,  (neu 5.7.2015:) und die IPAM-Förderung ist nur als UVP möglich.
  • WICHTIG: Man ist immer automatisch Mitglied bei der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem man ANGESTELLT ist. Wenn man aber aufhört zu arbeiten und sich arbeitslos meldet (was ja viele in den letzten Wochen und Monaten vor der Facharzt-Prüfung tun, um zu lernen), dann ist man automatisch Mitglied bei der Ärztekammer des WOHNORTES. Für die meisten spielt das keine Rolle, wenn man aber z.B. in Berlin wohnt, und im Land Brandenburg arbeitet oder andersherum, dann muss man aufpassen, und man sollte sich rechtzeitig überlegen bei welcher Kammer man sich zur Prüfung anmeldet, und ob man die für JENE Kammer nötigen Voraussetzungen erfüllt. Genauso kann es Schwierigkeiten geben, wenn man während der Ausbildung in ein anderes Bundesland wechselt (z.B. kommt es häufig vor, dass ÄiW bedingt durch den/die jeweilige(n) Partner(in) umziehen).
    Die JADE setzt sich für eine bundesweite Vereinheitlichung ein.  Bis es aber soweit ist, solltet Ihr Euch der Unterschiede bewusst sein, denn sie können Euch einerseits vor Probleme stellen. Andererseits gibt es auch potentielle Vorteile, wenn man sich selber entscheidet, bei welcher Kammer man die Prüfung macht.

Zu 2. gibt es einen langen in der Weiterbildungsordnung festgelegten Katalog von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, die man erworben haben muss.

Auch hier muss man bei einem Wechsel der Kammer wieder auf Unterschiede achten. Der Nachweis erfolgt durch Bescheinigung des Ausbilders (=Weiterbildungsbevollmächtigten), der einem das in einem Logbuch bestätigen sollte. Zusätzlich sollte man ruhig auch im Arbeitszeugnis dokumentieren lassen. Logbücher findet ihr im Internetangebot der Ärztekammern. Für Brandenburg hier.
Für die angemeldeten BranJA-Mitglieder gibt es unter dem Punkt "Wissenswertes" -> "Logbuch" einen Vergleich der Logbücher von Brandenburg und Berlin, damit Ihr Euch selber ein Bild machen könnt, vor welche Weiterbildungsprobleme Euch die föderale Struktur stellen kann. Wichtig für uns wäre es, zu erfahren, ob jemand von Euch praktisch schon Probleme mit den unterschiedlichen Logbüchern hatte, wenn er Weiterbildungsabschnitte in verschiedenen Bundesländern gemacht hat. Bitte schreibt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


1 aus der Konsolidierten Fassung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg inklusive der 3. Satzungsänderung vom 10. September 2011.
  Frei zusammengefasst.

2 Die JADE tritt neben der Forderung nach einer bundesweiten Vereinheitlichung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in ihrem Positionspapier "Zukünftige Weiterbildungsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin - Erweitertes Positionspapier März 2012" dafür ein: "Während der Weiterbildung zu absolvierende Pflichtkurse (wie die psychosomatische Grundversorgung inklusive der zu absolvierenden Balintstunden) sollten für die ÄiW kostenfrei sein und ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt werden."