= Auch dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Ich werde ihn demnächst mit weiteren Quellen stützen. Sollte doch etwas nicht ganz richtig ausgedrückt sein, bitte ich um Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wenn möglich mit Quellenangaben. =

IPAM-Förderung - Was ist das?

IPAM ist das Initiativprogramm Allgemeinmedizin, dass seit 1999 1 existiert und die Veränderungen in der hausärztlichen Versorgung zu der heutigen 5-jährigen Weiterbildungszeit für den Facharzt Allgmeinmedizin begleitete. Die finanzielle Förderung der ÄiW A (Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin) erfolgt je zur Hälfte durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Sie wird damit begründet, dass es für allgemeinmedizinische ambulante Praxen finanziell nicht tragbar ist, aus dem eigenen Budget einen Arzt in Weiterbildung zu bezahlen - auch da dieser auf der einen Seite ausgebildet werden muss, auf der anderen Seite seine Mitarbeit aber normalerweise nicht zu einer Erhöhung der Patientenzahlen der Praxis führen darf 2. Der Satz lag bis 6/2016 bei 3500€ brutto /Monat für die Förderung eines ÄiW A in einer ambulanten Praxis in Vollzeit oder entsprechend anteilig niedriger bei Teilzeit. Diese Förderung sollte eigentlich eine Unterstützung sein, und vom Praxisinhaber auf eine Summe erhöht werden, die dem tarifvertraglichen Gehalt von ÄiW in Kliniken gleichgestellt sein sollte. In der Praxis geschah das häufig nicht. Seit 7/2016 ist die Summe auf 4500€ brutto /Monat für die Förderung eines ÄiW A in einer ambulanten Praxis in Vollzeit oder entsprechend anteilig niedriger bei Teilzeit erhöht worden. Grundlage hierfür ist das schon im Juli 2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG), in dem u.a. die Zahl der bundesweit zu fördernden Stellen von 5000 auf 7500 erhöht wurde, und in dem ein Finanzausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern unter den fördernden Institutionen (KVen und GKV) festgeschrieben ist.

Welche Probleme gibt es mit der IPAM-Förderung?

Bedrohung mit Rückforderung bei Abbruch der Ausbildung

 Die Förderung muß von Ausbilder und ÄiW gmeinsam bei der KV beantragt werden. Der/die ÄiW muß im Rahmen des Antrags von Bundesland zu Bundesland verschieden formulierte Verpflichtungen abgeben. In Brandenburg ist diese relativ scharf formuliert:
"Ich erkläre hiermit, dass [...] ich die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit als Facharzt für Allgemeinmedizin im Land Brandenburg anstrebe.
Für den Fall eines durch mich (schuldhaft) verursachten bzw. veranlassten vorzeitigen Beendens der Weiterbildung verpflichte ich mich, den Teil der öffentlichen Fördermittel unverzüglich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zurückzuzahlen." 4

Es ist sicher leicht verständlich, dass viele ÄiW diesen Satz mit einem leichten Schauer unterschreiben; schließlich kann keiner vorhersagen, was die Zukunft mit sich bringt. Es wurde mir gegenüber aber trotz vielen Gesprächen mit ÄiW und Vertretern von Ärztekammern von keinem Fall berichtet, in dem es zur Rückzahlung kam. (Ich bitte hier dringend um Rückmeldung, wenn jemand von einem gegenteiligen Fall hört!).
(Nachtrag 9/'15. Fr. Völkel von der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgmeinmedizin in Brandenburd (KOWAB) bestätigte nochmal, dass bisher noch von keinem AiW eine Rückzahlung verlangt wurde, und das dies auch in der Realität kaum vorstellbar sei.)

Durch die Umsetzung des VSG ab 7/2016 gelöste Probleme:

Geringeres Gehalt

Vor 7/2016 war in vielen Fällen, in denen die weiterbildende Praxis keine Aufstockung des Gehalts über die Förderung hinaus geleistet hatte, das Gehalt von AiW A, im ambulanten Bereich nicht mit den Gehältern im stationären Bereich vergleichbar. (siehe dazu diesem Artikel aus dem Ärzteblatt von 2013 3). Da im stationären Bereich häufig eine stufenweise Erhöhung der AiW-Gehälter in den Tarifverträgen vorgesehen ist, während es bei der IPAM-Förderung nicht der Fall ist, würde man als AiW A 2016 ambulant zu Beginn der Ausbildung im Vergleich mit den meisten Tarifverträgen für stationäre Stellen sogar mehr verdienen. Im letzten Ausbildungsjahr liegt die jetztige IPAM-Förderung etwa vergleichbar mit einer stationären Stelle.

 Ausschöpfung der Fördermittel

Bis 7/206 wurde die Förderung nur regional geregelt. Besonders in Berlin gab es ein großes Problem, da hier mehr AiW A auf Förderung warteten, als von der KV-Berlin bewilligt wurden, obwohl bundesweit nur etwa die Hälfte der 5000 geforderten Stellen ausgeschöpft wurde. Seit 7/2016 gibt es einen bundesweiten Ausgleich und gleichzeitig wurden die Stellen auch nochmal erhöht auf jetzt 7500.


Quellen:

1 Pressemitteilung von JADE und WABe vom 28.01.2014

2 Quelle wird nachgeliefert

3  Dtsch Arztebl 2013; 110(44): A-2097 / B-1853 / C-1809

4 Antrag auf IPAM-Förderung der KV Land Brandenburg

5 WABe-Meldestelle über abgelehnte IPAM-Anträge